Revoluzzer Kurzwissen Bild in dem ein Text steht worin auf LUCID und soweit eingegangen wird. Speziell im Hinblick auf Secret Packs

Verpackungsgesetz & LUCID – Pflicht für alle Händler!

Wenn du an B2C Kunden Produkte verkaufst, die verpackt sind (z. B. Überraschungspacks, Elektronik oder Snacks und Getränke), gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG).

  • Jeder, der Verpackungen erstmals in Umlauf bringt, muss sich im LUCID-Verpackungsregister registrieren.
  • Dazu gehört auch die Beteiligung an einem dualen System (z. B. Grüner Punkt, Interseroh, Zentek).
  • Ohne Registrierung drohen Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote.

Was heißt das für Secret Packs?: Wenn ihr die Packs unverpackt kauft und selbst verpackt müsst ihr für die Verpackung (Tüten), entsprechend LUCID anmelden.

Ansonsten übernehmen wir als Händler das für euch bzw. euer anderer Händler.