Wenn du an B2C Kunden Produkte verkaufst, die verpackt sind (z. B. Überraschungspacks, Elektronik oder Snacks und Getränke), gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG).
- Jeder, der Verpackungen erstmals in Umlauf bringt, muss sich im LUCID-Verpackungsregister registrieren.
- Dazu gehört auch die Beteiligung an einem dualen System (z. B. Grüner Punkt, Interseroh, Zentek).
- Ohne Registrierung drohen Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote.
Was heißt das für Secret Packs?: Wenn ihr die Packs unverpackt kauft und selbst verpackt müsst ihr für die Verpackung (Tüten), entsprechend LUCID anmelden.
Ansonsten übernehmen wir als Händler das für euch bzw. euer anderer Händler.
