„Größter Betrug des Jahres“: Automat in Münchner Einkaufszentrum erhitzt die Gemüter

Was wirklich hinter Secret Packs steckt

Stellungnahme zum Merkur-Artikel – Was wirklich hinter Secret Packs steckt

In einem aktuellen Artikel der Merkur vom 19.02.2026 wird über Mystery- bzw. Secret-Pack-Automaten in einem Münchner Einkaufszentrum berichtet und dieser Trend von einigen Kommentatoren sogar als „größter Betrug des Jahres“ bezeichnet.

Es ist wichtig, an dieser Stelle klarzustellen, was Realität, Kritik und Spekulation in diesem Kontext sind und worin sich unser Konzept bei Q-Peak / Secret Packs bewusst unterscheidet.

1. Inhalt der Kritik im Merkur-Artikel

Der Artikel beschreibt, dass Mystery-Pack-Automaten Kunden mit der Chance auf wertvolle Produkte locken – etwa ein iPhone oder eine teure Handtasche – obwohl die Pakete ungeöffnet sind und der Kunde den Inhalt nicht kennt. Kritiker sehen hierin eine reine Glücksspiel- oder Betrugsform, weil der Wert der enthaltenen Waren oft niedriger ist als der bezahlte Preis.

Ebenso wird angeführt, dass teilweise Pakete als Retouren deklariert werden, obwohl sie entweder gar keine echten Rücksendungen sind oder der Händler sie gar nicht geöffnet oder geprüft hat.

Zudem thematisiert der Artikel die Diskussion darüber, ob Mystery-Automaten Merkmale eines Glücksspiels erfüllen: Ein Entgelt wird verlangt und der „Gewinn“ hängt ganz oder überwiegend vom Zufall ab. Behörden prüfen, ob dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag zutreffen kann.

2. Was uns von diesem Modell unterscheidet

Bei Q-Peak / Secret Packs gehen wir bewusst einen strukturiert anderen Weg:

a) Keine klassischen Retouren, sondern geprüfte Neuware

Im Gegensatz zu vielen Mystery-Automaten, die Pakete mit ungeprüften Retouren beliefern (oft aus Drittstaaten ohne EU-Konformität), besteht unser Warenbestand ausschließlich aus Neuware aus Europa. Diese Neuware erfüllt alle relevanten EU-Regeln und Normen:

  • CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung
  • RoHS-Richtlinie
  • WEEE-Registrierungen
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Verpackungsgesetz und Batterie-Vorschriften
    … mit vollständigen Nachweisen und Prüfunterlagen.

Dadurch wird vermieden, dass riskante oder potenziell gefährliche Waren ohne Prüfung ausgegeben werden, wie es bei Retouren aus Temu, AliExpress und anderen Plattformen oft der Fall ist. Klassische Retouren bestehen nach Erfahrung häufig zu über 50 % aus solchen Importwaren ohne EU-Konformität – ein Risiko, das wir bewusst ausschließen.

b) Mindestwert und transparente Inhalte

Unsere Packs garantieren einen Mindestwert, der klar definiert und prüfbar ist. Dadurch ist die Attraktivität für den Kunden real und nicht nur „Zufallsspiel“. Der Überraschungseffekt bleibt erhalten, aber ohne rechtliche Unsicherheiten oder extreme Wertschwankungen.

c) Sicherheit & Produkthaftung

Durch den Fokus auf EU-Neuware stellen wir sicher, dass kein Händler oder Aufsteller über Gebühr haftet. Die Produktsicherheit ist gesetzlich geprüft und einwandfrei dokumentiert – dies ist ein entscheidender Unterschied zu ungeprüften Mystery-Paketen, bei denen unklare Inhalte juristische Risiken für Verkäufer und Betreiber darstellen können.

d) Thema „Fake-Retourenaufkleber“

Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit Mystery-Automaten immer wieder diskutiert wird, sind sogenannte „Fake-Retourenaufkleber“.

Viele Betreiber nutzen bewusst Aufkleber von bekannten Online-Händlern oder Paketdiensten, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um originale, ungeöffnete Retouren. Genau dieses Vorgehen steht im Merkur-Artikel in der Kritik.

Unsere Haltung dazu

Ja – solche Aufkleber sind am Markt verfügbar und werden von einigen Betreibern gewünscht.
Wir bieten diese auf Wunsch ebenfalls an, weil jeder Automatenaufsteller eigenständig entscheidet, wie er sein Konzept präsentiert.

Allerdings haben wir uns aus genau den im Artikel beschriebenen Gründen dazu entschieden, zusätzlich eigene neutrale Sticker zu entwickeln, die wir kostenfrei mit anbieten.

Warum?

  • Die Nutzung fremder Marken oder realitätsnaher Retourenlabels bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.
  • Es kann markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen.
  • Im schlimmsten Fall entsteht der Eindruck einer Täuschung über die tatsächliche Herkunft der Ware.

Rechtlich am saubersten sind daher:

  • neutrale Sticker
  • oder individuell gestaltete, eigene Aufkleber
  • oder ein komplett transparenter Verzicht auf „Retourenoptik“

Jeder Betreiber muss hier für sich entscheiden, welchen Weg er gehen möchte.
Wir empfehlen grundsätzlich eine klare, transparente Gestaltung.

3. Zum Vorwurf „Glücksspiel“ bei Mystery-Automaten

Ein zentrales Thema im Merkur-Artikel ist die Frage, ob Mystery-Pack-Automaten als Glücksspiel einzustufen sind. Laut Bayerischem Innenministerium könnten bestimmte Merkmale – Entgeltlichkeit und Zufallsabhängigkeit – Hinweise für eine Glücksspiel-Charakteristik sein, auch wenn reguläre Glücksspielbehörden hierzu noch keine einheitliche Meinung gebildet haben.

Wichtig ist dabei:

  • Klassisches Glücksspiel erfordert neben Zufallsfaktor und Einsatz auch die Chance auf einen Totalverlust des Einsatzes.
  • Bei Mystery-Paketen erhält der Kunde stets zumindest einen Inhalt – der Wert kann unter dem Preis liegen, aber ein vollständiger Totalverlust des physischen Produkts ist ausgeschlossen.

 

Entscheidend ist zudem die Art der Bewerbung:

Reißerische Aussagen wie „Gewinne ein iPhone für nur 10 €!“ oder „10 € Einsatz – Chance auf 1.000 € Gewinn!“ stellen den möglichen Höchstgewinn in den Vordergrund und können – je nach Gestaltung – eine Nähe zum Glücksspielrecht begründen. Nicht das Produkt allein, sondern vor allem die werbliche Darstellung kann hier ausschlaggebend sein.

Anders verhält es sich, wenn hochwertige Produkte im Rahmen einer klar definierten Verlosung oder Aktion mit transparenten Teilnahmebedingungen angeboten werden. Hier gelten wettbewerbsrechtliche Vorgaben, jedoch nicht automatisch das Glücksspielrecht.

Auch wenn diese Abgrenzung rechtlich noch diskutiert wird, ist klar:

Unser Konzept ist nicht als Glücksspiel konzipiert, sondern als ein überraschungsbasierter Warenerlebnis-Service mit festen Mindestwerten, geprüfter Neuware und klarer rechtlicher Grundlage. Dies wurde uns auch 2025 von einem unabhängigen Fachanwalt für Glücksspielrecht bestätigt.

4. Fazit – Warum wir unser Konzept bewusst verantwortungsvoll gestalten

  • Wir liefern rechtlich konforme, sichere Neuware – kein Glücksspiel, kein unkontrollierter Retouren-Mix.
  • Unsere Pakete haben echte Werte und Garantien, die rechtlich abgesichert sind.
  • Kunden erhalten ein positives Überraschungserlebnis, ohne rechtliche oder sicherheitsrelevante Risiken.

Der Trend um Mystery-Packs zeigt, dass das Prinzip für viele Kunden attraktiv ist, aber er wirft auch Fragen zur Transparenz, Produkthaftung und Sicherheit auf, die nicht ignoriert werden dürfen. Unser Ansatz setzt hier bewusst klare, seriöse Maßstäbe.